Er ist das Grauen aller werdenden Eltern: der Elterngeld Antrag. Kurz vor der Geburt und im Wochenbett hat man doch wirklich andere Sorgen, als den Elterngeld-Antrag auszufüllen. Damit ihr wisst, was auf euch zukommt und wie er auszufüllen ist, kommt hier eine Schritt für Schritt Anleitung zum Online Elterngeld Antrag.

Achtung: dies hier ist Teil 2 der Elterngeld Anleitung. Teil 1 findet ihr hier: How to: Elterngeld Antrag Schritt für Schritt erklärt (Teil 1/2)

Elterngeld Antrag Schritt für Schritt erklärt

Springe jetzt schnell zu dem für dich relevanten Abschnitt oder scrolle dich Schritt für Schritt durch den Antrag:

Kurzer Rückblick Teil 1

Der erste Teil der Schritt für Schritt Anleitung hat zunächst gezeigt, wo ihr den Antrag stellen könnt und ob eine Registrierung notwendig ist. Anschließend wurden die folgenden Punkte abgehandelt:

  • Allgemeine Angaben zum Elterngeldantrag
  • Angaben zum Antragsteller
  • Festlegung der Leistungsarten inkl. Erklärung von Basis Elterngeld, Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus

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Nun geht es weiter mit der

Aufteilung der Elterngeldmonate

Dies ist der wohl wichtigste und planungsaufwändigste Teil des Antrages. Über die Aufteilung der Elterngeldmonate solltet ihr euch vorab wirklich ausführlich Gedanken machen und dies mit eurem Partner/eurer Partnerin besprechen.

Im Antrag könnt ihr ganz einfach angeben, in welchen Lebensmonaten ihr welche Leistung beziehen möchtet. Das System rechnet in Echtzeit für euch mit und sagt euch, wie viele Monate der verschiedenen Leistungen ihr noch in Anspruch nehmen könnt. So könnt ihr flexibel das Basis Elterngeld, Elterngeld Plus und die Partnerschaftsbonusmonate kombinieren und aufteilen.

Auch liefert euch das System nochmal alle wichtigen Informationen und Erklärungen – das ist hier wirklich sehr gut aufgebaut. So sieht das aus:

elterngeld verteilung auf monateelterngeld monatsverteilung monate basiselterngeld elterngeldantrag

Hier ein kombiniertes Beispiel, wie die Monate aufgeteilt werden könnten:

beispiel elterngeld monate
B = BasisElterngeld; + = ElterngeldPlus; P = Partnerschaftsbonus

Das Beispiel zeigt, dass im 1. und 2. Lebensmonat die Mutter durch den Mutterschutz automatisch Basis Elterngeld bezieht (daher das Kästchen um die Monate) sowie außerdem der Vater im 1. Lebensmonat zeitgleich Basis Elterngeld bezieht. Leider ist es nur möglich, einen Monat gemeinsam Basis Elterngeld zu beziehen.

Im Beispiel nimmt die Mutter anschließend 6 Monate (3.-8. Lebensmonat) Basiselterngeld, bevor sie dann für 7 weitere Monate (9.-15. Lebensmonat) Elterngeld Plus nimmt. Währenddessen nimmt der Vater ab dem 2. Lebensmonat kein Elterngeld mehr in Anspruch, aber bezieht dann zeitgleich mit der Mutter vom 13.-15. Lebensmonat Elterngeld Plus. Während dem Bezug von Elterngeld Plus können beide Elternteile in Teilzeit arbeiten, wenn gewünscht (Achtung: ggf. Leistungskürzung!).

Anschließend nutzen die beiden Eltern noch gemeinsam die Partnerschaftsbonusmonate, wo beide in Teilzeit arbeiten müssen und so den Bezug von Elterngeld um 4 weitere Monate verlängern können. In dem Beispiel werden somit alle möglichen Leistungsarten kombiniert und vollständig aufgebraucht.

TIPP: Was mir vorab sehr geholfen hat, war der offizielle Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie. Hier könnt ihr euch die Höhe des Elterngeldes berechnen lassen und live planen, welche Art Elterngeld du und dein Partner in welchem Lebensmonat nehmen möchtet. Wenn es dann an das Ausfüllen des Antrages geht, seid ihr schon bestens vorbereitet. Hier kommt ihr zum Elterngeldrechner: Elterngeldrechner mit Planer | Familienportal des Bundes

Angaben zu den Partnerbonusmonaten

Wenn ihr plant, die Partnerbonusmonate zu nutzen, müsst ihr noch angeben, wie viele Stunden ihr zu welchem Gehalt arbeiten werdet. Die wöchentliche Arbeitszeit muss pro Elternteil zwischen 24 und 32 Stunden liegen.

Angaben zum Antragsteller

Im kommenden Abschnitt müssen wieder verschiedene Angaben zum Antragsteller ausgefüllt werden, die für die Genehmigung und Berechnung des Elterngeldes wichtig sind.

Kindschaftsverhältnis und Betreuung

Hier müssen Angaben gemacht werden, ob es sich bei dem Kind für das Elterngeld beantragt wird, um ein leibliches Kind handelt, ob es im selben Haushalt lebt und wer es betreut/erzieht sowie die Gründe, falls das Kind nicht im selben Haushalt lebt oder nicht von dir erzogen wird.
kindschaftsverhältnis

Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und Beschäftigungsverhältnis

Der nächste Abschnitt fragt ab, welche Staatsangehörigkeit die Elternteile haben (ggf. auch zweite Staatsangehörigkeit), ob bzw. seit wann sich der Wohnsitz in Deutschland befindet und auch, ob ein Beschäftigungsverhältnis bei der NATO, einer diplomatischen Vertretung, Mission oder konsularischen Vertretung oder einer EU-Institution oder einer anderen staatlichen Einrichtung besteht. Sollte dies nicht der Fall sein, klickt ihr überall „nein“ an.
angaben elterngeld

Krankenversicherung

Als nächstes wird die Art der Krankenversicherung sowie der Name der Versicherung abgefragt – auch die Mitgliedsnummer (steht auf eurer Krankenkassenkarte) muss angegeben werden. Dies dient zum Beispiel zur Prüfung des Mutterschaftsgeldes.
krankenversicherung

Geschwisterbonus

Zur Prüfung eines möglichen Geschwisterbonus müsst ihr ebenfalls angeben, ob ihr noch weitere Kinder (neben dem, für das ihr gerade Elterngeld beantragt) habt.
Geschwisterbonus Elterngeldantrag

Leistungshöhe

Als nächstes wird abgefragt, auf welcher Grundlage die Leistungshöhe berechnet werden soll. Wenn ihr ein sehr geringes Einkommen habt (zum Beispiel durch Mini-Job oder Ausbildung) oder gar kein Einkommen erhaltet (zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit habt) und nur auf den Mindestbetrag von 300€ Basis Elterngeld kommt, müsst ihr das zweite anklicken: „Ich beantrage einkommenunabhängiges Elterngeld (Mindestbetrag)“.

In allen anderen Fällen, auch wenn ihr über den Maximalbetrag von 1.800€ Basis Elterngeld kommt, müsst ihr die erste Option wählen: „Ich beantrage Elterngeld aus Erwerbseinkommen vor Geburt“. Hier wird das Elterngeld anhand eures Einkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt individuell berechnet.
Leistungshöhe

Angaben zur Erwerbstätigkeit

Habt ihr die zweite Option gewählt, müsst ihr natürlich einige Angaben zu eurer Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes machen. Hier müsst ihr zunächst die Art der Arbeit angeben: nichtselbstständig (alle „normalen“ Arbeitnehmer/Angestellten sowie alle Mini-Jobs), selbstständig, Gewerbe (Achtung, hier zählen auch Kleinstgewerbe wie zum Beispiel angemeldete Etsy Shops) oder Einkommen aus Photovoltaik oder Land- und Forstwirtschaft. Erziehlt ihr diese Art von Einkommen, klickt ihr „ja“ an und müsst anschließend weitere Informationen zu der Art und Höhe des Einkommens liefern.
erwerbstätigkeit angaben job

Für ein Einkommen aus nicht-selbstständiger Erwerbstätigkeit müsst ihr angeben, ob ihr durch die Schwangerschaft in den letzten 12 Monaten (Erwerbszeitraum) krankgeschrieben wart. Falls ja, müssen Zeitraum und ärztliches Attest mit angegeben werden.
erwerbstätigkeit nicht selbstständig

Anschließend gebt ihr an, ob ihr in der Zeit (letzte 12 Monate) durchgehend gearbeitet habt oder ob es eine Unterbrechung (wenn ja, wie lange) gab. Auch müsst ihr angeben, um welche Art der Erwerbstätigkeit es sich handelt. Die verschiedenen Auswahlmöglichkeiten seht ihr im Screenshot. Ein paar Beispiele sind Vollzeitarbeit („volle Erwerbstätigkeit mit X Wochenstunden“) oder Teilzeitarbeit („Teilzeiterwerbstätigkeit mit Y Wochenstunden“) aber auch Mini-Jobs, geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten, freiwilliges soziales Jahr oder auch geldwerte Vorteile durch Dienstwagen.
erwerbstätigkeit arbeit job gehaltsangaben

Zur Berechnung des Elterngeldes müsst ihr ausnahmslos ALLE Entgeltabrechnungen oder vergleichbare Unterlagen aus dem Bemessungsraum mit dem Antrag zusammen einreichen. Habt ihr mehrere Jobs oder bezieht gleichzeitig Einkommen aus Solaranlagen, müssen auch dafür alle Nachweise erbracht werden, damit dem Amt alle Informationen vorliegen.

Schließlich werden noch Abzugsmerkmale geprüft. Hierunter fällt, ob ihr bei einem berufsständischen Versorgungswerk pflichtversichert wart – wenn euch das nichts sagt, würde ich vermuten, nein. Außerdem wird nach sonstigen erhaltenen Leistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Insolvenzgeld oder Renten gefragt. Wenn ihr hier Leistungen erhalten habt, müsst ihr diese mit Information zur Bezugszeit angeben.

Erwerbstätigkeit und Resturlaub nach der Geburt

Bisher wurde nur über die Erwerbstätigkeit vor der Geburt gesprochen, jetzt kommen wir zur Arbeit nach der Geburt. Hier müsst ihr angeben, ob ihr den Zeiträumen, in denen ihr Elterngeld beantragt, beabsichtigt zu Arbeiten (wenn ja, in welchem Ausmaß) oder ob ihr sonstige Einkünfte haben werdet. Auch müsst ihr angeben, ob ihr euch in einer Hochschul- oder Berufsausbildung befindet oder ob ihr beabsichtigt im beantragten Zeitraum bezahlten Resturlaub zu nehmen.
erwerbstätigkeit nach geburtresturlaub elterngeld

Bankverbindung

Auf welches Konto soll das Elterngeld überwiesen werden? Hierzu müsst ihr Kontoinhaber, IBAN und BIC/SWIFT-Code angeben.

Information und Einverständniserklärung des Arbeitgebers

Zuletzt müsst ihr noch euer Einverständnis dazu geben, dass die Elterngeldstelle, falls erforderlich, euren Arbeitgeber kontaktieren darf, um weitere Informationen einzuholen. Falls ja, müsst ihr entsprechend Firmenname, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit (E-Mail oder Telefon) angeben.

>> Nun müssen alle Angaben ebenfalls für den zweiten Elternteil getätigt werden, solltet ihr einen gemeinsamen Antrag ausgewählt haben. <<

Einkommensgrenze für Elterngeld

Für den Bezug von Elterngeld gibt es eine Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen, aber der kein Elterngeld mehr gewährt wird. Diese Grenze liegt für Geburten seit dem 1. April 2025 bei einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von 175.000 Euro (für Geburten zuvor bei 200.000 Euro).

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Dieses ist nicht das Brutto-Einkommen, sondern berechnet sich aus der Gesamtheit aller Einnahmen abzüglich Sonderausgaben, Vorsorge-aufwendungen, individuellen Freibeträgen und außergewöhnlichen Belastungen.

Beispiel: Verdient ein bisher kinderloses Ehepaar ein Bruttoeinkommen von über 200.000 Euro (circa 100.000 Euro pro Partner/in), dann kämen sie ungefähr auf ein zu versteuerndes Einkommen von 175.000 Euro und würden kein Elterngeld mehr erhalten.

Im Antrag müsst ihr angeben, ob ihr über oder unter der Grenze liegt – diese Information findet ihr zum Beispiel auf eurer Steuererklärung.

Erklärungen und Anlagen

Abschließend müsst ihr noch erklären, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind und ihr die Mitteilungspflicht zur Kenntnis nehmt. Diese gibt an, dass ihr, sobald sich etwas wichtiges ändert (zum Beispiel Adresse, Teilzeitarbeit während der Elternzeit, vorzeitiges Ende der Elternzeit, etc.) ihr dies der Elterngeldstelle unverzüglich mitteilt. Auch müsst ihr angeben, dass dies der einzige Antrag auf Elterngeld ist, den ihr für dieses Kind stellt.

Anschließend erhaltet ihr eine Checkliste, welche Anlagen ihr mit dem Antrag abgeben müsst. Diese Checkliste ist wirklich super und aufgeteilt nach Kind, Elternteil 1 und Elternteil 2.

Die Anlagen könnt ihr entweder digital hochladen oder per Post mit dem Antrag an die Elterngeldstelle senden. Achtung: es ist nicht ausreichend, die Geburtsurkunde des Kindes ausschließlich digital hochzuladen, diese muss im Original vorliegen – außer ihr unterschreibt den Antrag vollständig digital.

Wir mussten bei unserem Antrag zum Beispiel die folgenden Unterlagen hochladen bzw. einreichen:

  • Kind:
    • Geburtsurkunde für die Beantragung von Elterngeld
  • Elternteil 1 (Mutter):
    • Arbeitszeitbescheinigung für Elternzeit
    • Informationsschreiben zur Höhe der Mutterschaftsleistungen (von Krankenkasse)
    • Nachweis zum Erhalt des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld (vom Arbeitgeber)
    • Entgeldbescheinigungen von 12 Monaten
  • Elternteil 2 (Vater):
    • Arbeitszeitbescheinigung für Elternzeit
    • Entgeldbescheinigungen von 12 Monaten
  • Gemeinsam:
    • Letzter Einkommenssteuerbescheid

Unterschrift und Absenden

Wenn ihr alle Anlagen hochgeladen habt, müsst ihr nur noch euren Antrag unterschreiben und absenden. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:

Option 1 – Händisch: Ihr druckt den Antrag aus, unterschreibt diesen per Hand (Unterschrift beider Elternteile zwingend notwendig!) und schickt ihn per Post an die Elterngeldstelle. Hier müsst ihr die Geburtsurkunde des Kindes im Original beilegen. Wenn ihr keinen Drucker zuhause habt, könnt ihr auch die Option nutzen, dass der Antrag vom Amt ausgedruckt und euch zur Unterschrift per Post zugesendet wird.

Option 2 – Digital: Es gibt die Möglichkeit über das „Bund-ID“ Verfahren, euren Antrag digital zu unterschreiben, hier müsst ihr dann nichts mehr per Post versenden. Dazu benötigt ihr allerdings ein Konto bei Bund-ID sowie einen registrierten Personalausweis mit Online-Funktion. Aber sobald es bei einem Elternteil nicht funktioniert, müsst ihr eh wieder auf Option 1 zurückgreifen.

Alternativ könnt ihr natürlich bei Registrierung den Antrag vor der Geburt vorbereiten, dann einfach speichern und nach der Geburt absenden.

Geschafft!

Endlich habt ihr es geschafft, der Elterngeldantrag ist fertig und versendet.

Ich hoffe die Anleitung hat dir entsprechend geholfen. Wenn du Rückfragen hast, schreibe gerne einen Kommentar unter diesen Beitrag oder schicke mir eine Nachricht – ich helfe dir gerne.

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